Parcoursregeln

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND PARCOURSREGELN
Bogenparcours Wildermieming

www.bsmp.at

Hinweis: alle männlichen Formulierungen gelten sinngemäß auch für Frauen

Betreten der Parcoursanlage:

  • Jeder Schütze bzw. jede Aufsichtsperson hat sich vor Betreten der Parcoursanlage in das Parcours-Buch laut Formularvorgabe mit Unterfertigung der Kenntnisnahme/Einverständnis der Parcoursregeln einzutragen sowie das Entgelt für die Benützung des Parcours zu entrichten. (BSMP-Schützen müssen den Mitgliedsausweis mitführen). Mit der Entrichtung der Parcoursgebühr wird der Besucher Tagesmitglied des Vereins, die Mitgliedschaft endet automatisch nach Verlassen des Parcours am jeweiligen Besuchstag.
  • Mit Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze bzw. jede Aufsichtsperson die Parcours-Re­geln an.
  • Die Benützung der gesamten Anlage erfolgt auf Eigenverantwortung des jeweiligen Schützen bzw. der jeweiligen Aufsichtsperson. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss.
  • Für die sichere Benützung der Parcoursanlage ist Trittsicherheit und geeignetes Schuhwerk erforder­lich. Es handelt sich um alpines Gelände, auf dem Gefahren wie Absturzgefahr, Steinschlag, Wind­bruch sowie Blitzschlag bestehen. Für Wegunfälle wird nicht gehaftet.
  • Der Parcoursbesucher entbindet den Parcoursbetreiber / Grundbesitzer durch Unterschrift im Parcoursbuch von jeglicher Haftung an Personen und Sachen.
  • Der Parcours ist im Sommer von 8:00 – 21:30 Uhr und im Winter von 10:00 – 17:00 Uhr geöffnet – zum Schutz der Wildtiere. Der Parcours sowie der Trainingsplatz sind spätestens beim Einsetzen der Dämmerung unbedingt zu verlassen! (Öffnungszeiten sind witterungsabhängig)
  • Der Parcours darf nur mit einer absolvierten Safety First Prüfung begangen werden. (Parcoursreife) https://www.onlineexambuilder.com/de/safety-first/exam-608339
  • Das Parcoursgelände sowie der Trainingsplatz werden Videoüberwacht.
  • Eine reguläre Benützung der Parcoursanlage kommt nur nach Vornahme der unter Punkt 1 angeführ­ten Vorgaben zustande.

Anfänger, Kinder, Jugendliche, Leihausrüstung:

  • Von Anfängern*, ungeübten Schützen, Kindern bis zum vollendetem 14. Lebensjahr sowie Personen mit Leihausrüstung darf eine Schussabgabe ausnahmslos nur vom vordersten weißen Pflock erfolgen.
  • Kinder bzw. Jugendliche bis zum vollendetem 16. Lebensjahr dürfen die Parcoursanlage nur in Be­gleitung einer volljährigen Aufsichtsperson benützen.
  • Personen, welche keine dem Anfänger* zuzuschreibende Grundlagekenntnis und Treffsicherheit ver­fügen, ist die Benützung der Parcoursanlage untersagt.

* Anfänger: Schützen welche über Grundlagenkenntnisse hinsichtlich des sicheren Umgangs mit dem Sportgerät und dem Schussablauf verfügen sowie am Schießplatz eine 122cm-Auflage aus einer Dis­tanz von 20 Metern mit 5 Pfeilen in Folge treffen.

Verhalten im Parcoursgelände / Trainingsplatz:

  • Die Parcoursbenützung darf nur in vorgegebenem Verlauf und der vorgegebenen Gehrichtung sowie Reihenfolge laut fortlaufender Nummerierung erfolgen. Diesbezüglich sind die angebrachten Rich­tungsweiser, fortlaufenden Nummernschilder und Warnschilder zu beachten.
  • Im Parcoursgelände ist jederzeit mit dem Antreffen von Personen — Schützen, Wanderern, Kindern etc. — oder Tieren zu rechnen. Diesbezüglich ist vom Schützen besondere Vorsicht und Rücksicht ge­fordert. Werden Personen oder Tiere angetroffen, so ist das Schießen so lange einzustellen, bis diese den Gefahrenbereich wieder verlassen haben.
  • Beim „Auflaufen” auf Schützen im Parcoursverlauf ist besondere Vorsicht geboten. Ein Sicherheits­abstand zwischen den jeweiligen Schützen bzw. Schützengruppen von mindestens einem Ziel, einer Station, ist einzuhalten.
  • Eine Schussabgabe darf ausschließlich von den mittels roten, blauen und weißen Pflöcken vorgegebe­nen Positionen erfolgen. Das Abschießen eines Pfeils von einer anderen als angeführten Position ist verboten.
  • Jeder Schütze muss sich vor Abgabe eines Schusses vergewissern, dass die Schusslinie, der Schussbe­reich und der Raum hinter dem Ziel frei ist und weder Mensch noch Tier gefährdet sind. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen. Jeder Schütze haftet selbst für etwaige Schäden an Personen oder Sachen.
  • Es ist verboten, den Bogen über Kopf auszuziehen. Der Bogen ist ausschließlich in Schuss/Ziel-Rich­tung auszuziehen.
  • Es dürfen max. 3 Pfeile geschossen werden. Pfeil trifft = nicht mehr schießen.
  1. Pfeil trifft = nicht mehr schießen.
  2. Pfeil trifft NICHT = nicht mehr schießen.
  • Bei allfälligem Pfeilverlust im Gelände muss bei anschließendem Pfeilsuchen das Ziel von einem wei­teren Schützen oder einem auf der Tiernachbildung gut sichtbar angebrachten Gegenstand (Jacke, Köcher, Bogen) für nachfolgende Schützen abgesichert werden.
  • Veränderungen an der Parcoursanlage dürfen nicht vorgenommen werden. Beschädigungen an Tier­nachbildungen, Pfeilfängen oder Pflöcken sind zu melden.
  • Im Parcoursgelände gilt im Sinne der Brandverhütung absolutes Rauchverbot.
  • Es ist verboten in alkoholisiertem oder sonst beeinträchtigtem Zustand die Parcoursanlage zu benüt­zen.
  • Das Wegwerfen von Müll ist verboten!
  • Jeder Schütze wird ersucht das Parcours-Gelände, die Weganlagen sowie Ziele und Pfeilfänge zu schonen und auf freilaufende Tiere besonders Rücksicht zu nehmen. Jeder Lärm ist zu vermeiden.
  • Hunde sind zwingend an der Leine zu führen.
  • Gefundene Pfeile bitte mitnehmen und bei der Parcourskasse in der dafür vorgesehenen Box deponieren.
  • Das Beschießen der Ziele mit Armbrüsten ist ausschließlich mit Sondergenehmigung vom Vorstand zulässig.
  • Die Verwendung von Jagdspitzen ist verboten.

Zuwiderhandeln gegen eine der angeführten Regeln hat den Verweis vom Parcoursgelände zur Folge.

So finden Sie Uns

Bogensport Mieminger Plateau

Gerhardhof 1
6413 Wildermieming
Telefon: +43 720 510915
Mail: verein@bsmp.at

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