COVID Informationen

Schutzmaßnahmen und Informationen rund um Corona

Die österreichische Bundesregierung hat sich am 16. Februar 2022 mit den Bundesländern über die weitere Vorgehensweise in den kommenden Wochen beraten. Basierend auf den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, den Prognosen des Prognosekonsortiums und der Lagebewertung durch die Gesamtstaatliche Krisenkoordination (GECKO) kann die Lockerung von Maßnahmen im Februar und März weitergeführt werden.

Ab dem 05. März treten nachfolgende Lockerungen in Kraft: In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 3G-Regel gegolten hat, wird künftig keine Nachweispflicht gelten:

  • In Krankenanstalten, APHs und vergleichbaren Settings gilt 3G für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
  • FFP2-Pflicht gilt noch in folgenden Bereichen:
    • in Krankenanstalten, APHs und vergleichbaren Settings
    • in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
    • in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
    • in Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und Verbindungsbauwerken
    • sowie den Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kunden- bzw. Parteienkontakt
  • An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Keine allgemeine Sperrstunde
  • Öffnung der Nachtgastronomie
  • Keine Personenobergrenzen
  • Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
  • Die Regelungen für Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte bleiben aufrecht

Die Basismaßnahmenverordnung gilt vorerst bis 2. April 2022.

Ab dem 22. Februar werden die Einreisebestimmungen nach Österreich an die gelockerten Maßnahmen angepasst: Als Grundregel bei der Einreise wird eine generelle 3G-Regel gelten. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Stets aktuelle Informationen zur Situation findet Ihr zusätzlich unter Tirol.at und Sozialministerium.at